Krebs - Arzt
Jeder Mensch handelt aus seinen Erfahrungen, seinen Glaubenssätzen, seinem Weltbild.
Niemand ist vollkommen und weiß alles.
Sagt ein Arzt bei Diagnose Krebs seinem Patienten, er/ sie braucht nichts weiter tun als
Symptombehandlung, spielt er/ sie Russisch Roulette mit dessen Leben.
Krankheiten sind ein Ausdruck der Seele. Wird sie nicht erhört, geht sie.
Ist mein Arzt ein guter Arzt?
Quelle: Securvital - Das Magazin 2/ 08
Die Bundesärztekammer gibt den Patienten Ratschläge, woran sie eine gute Arztpraxis erkennen. Dort
heißt es unter Anderem:
- Nimmt der Arzt mich und mein gesundheitliches Problem ernst?
- Erhalte ich umfassende und verständliche Aufklärung?
- Erhalte ich vom Arzt weiterführendes Informationsmaterial?
- Werde ich vom Arzt freundlich und respektvoll behandelt?
- Wird in der Praxis meine Intimsphäre gewahrt?
- Kann ich gemeinsam mit dem Arzt über die Art meiner Behandlung entscheiden?
- Unterstützt mich mein Arzt darin, eine Enscheidung zur Behandlung treffen zu können?
- Akzeptiert mein Arzt, dass ich im Zweifel eine Zweitmeinung einholen möchte?
Zusätzlich noch einige Denkanstöße von mir:
- Hören Sie auf Ihre feine innere Stimme.
- Lassen Sie sich von Ihrem Arzt nicht mit lateinischen Begriffen oder Fachchinesisch abspeisen. Hinterfragen Sie alles. Ihr Arzt ist ein Dienstleister. Er unterliegt dem hippokratischen Eid, demzufolge ein Arzt seinem Patienten vor allem keinen Schaden zufügen darf.
- Fragen Sie ihn, ob er die Behandlung auch bei seinen Kindern durchführen würde, hätten diese die gleiche Erkrankung wie Sie.
- Suchen Sie selber nach den Ursachen Ihres Problems und lösen Sie diese auf!
- Schließen Sie sich Gleichgesinnten an, die eigenverantwortlich gemeinsam neben ihrer
schulmedizinischen Behandlung alternative Wege gehen.
Finden Sie Ihren Weg.
„Ein Schulmediziner darf sich nicht gekränkt fühlen, wenn Eltern auch alternative Heilmethoden
anwenden möchten. Diese Souveränität müssen viele Ärzte noch erlernen.“
[Quelle: Securvital Jan./ Feb 08/ Prof. Dr. Harald Bode, Universität Ulm, im Buch „Patient Kind“
(Trias Verlag 2007) ]
Recht auf Selbstbestimmung
Quelle: DER SPIEGEL 37/89 :
Gefährliche Spritze- Der
Bundesgerichtshof definiert den mündigen Patienten:
Ohne seine Einwilligung ist
jeder örtliche Eingriff rechtswidrig.
In der Rechtssprechung des BGH zum Thema Kunstfehler wird betont, dass der Patient umfassend aufgeklärt werden muss. Das Arzt- Patienten- Verhältnis müsse folgende Charakteristika aufweisen:
- „Unumstritten müsse sein, dass ärztliche Heileingriffe grundsätzlich der Einwilligung der Patienten bedürfen, um recht mäßig zu sein.“
- diese Einwilligung könne „nur wirksam erteilt werden, wenn der Patient über den Verlauf des Eingriffs, seine Erfolgsaussichten, seine Risiken “ aufgeklärt worden sei.
- Zur Aufklärung gehöre der Hinweis auf „mögliche Behandlungsalternativen mit wesentlich anderen Belastungen, Chancen und Gefahren“.
- „Nur so“, stellten die Bundesrichter fest, könnten das „ Selbstbestimmungsrecht“ des mündigen Patienten und „sein Recht auf körperliche Unversehrtheit" gewahrt werden – ein deutlicher Hinweis auf die von der Verfassung garantierten Grundrechte.
Ein Hinweis auf alternative Therapiemethoden ist demnach Pflicht.
Das „Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit“ ist im Grundgesetz §2 garantiert.
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